Rechtsprechung
BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90, 1 BvR 1458/90, 1 BvR 2031/94 |
Restitutionsausschluß
Art. 14 GG, der in Art. 143 Abs. 3 GG für bestandskräftig erklärte Restitutionsausschluß ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Art. 79 Abs. 3 GG)
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Bodenreform II
- Bundesverfassungsgericht
Der Restitutionsausschluß für die in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone durchgeführten Enteignungen ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Bodenreform - Bodenreform II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zweite Senatsentscheidung zur "Bodenreform"
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.10.1993 - 3 K 639/92
- VG Dresden, 12.10.1993 - 3 K 639/93
- BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94
- BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90, 1 BvR 1458/90, 1 BvR 2031/94
Papierfundstellen
- BVerfGE 94, 12
- NJW 1996, 1666
- ZIP 1996, 886
- NVwZ 1996, 781 (Ls.)
- NJ 1996, 417
- WM 1996, 954
- DVBl 1996, 665
- DB 1996, 1131
- DÖV 1996, 696
Wird zitiert von ... (118) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Der in Art. 143 Abs. 3 GG für bestandskräftig erklärte Restitutionsausschluß für die in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführten Enteignungen ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (Bestätigung von BVerfGE 84, 90).Dabei erheben die Beschwerdeführer auch Einwendungen gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90).
b) Mit Urteil vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Art. 143 Abs. 3 GG, soweit darin der Restitutionsausschluß für die in Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung bezeichneten Enteignungen verfassungsrechtlich für bestandskräftig erklärt worden ist, mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar ist.
Das Grundvermögen sei aufgrund der sogenannten September-Verordnungen (vgl. dazu BVerfGE 84, 90 ) in die Bodenreform einbezogen und enteignet worden.
Beschlagnahme und Enteignung seien, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hätten, 1948 in amtlichen Dokumenten den Befehlen Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 und Nr. 64 vom 17. April 1948 der Sowjetischen Militär-Administration in Deutschland (SMAD) und dem durch Volksentscheid vom 30. Juni 1946 angenommenen Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes (vgl. dazu BVerfGE 84, 90 ) zugeordnet worden.
Selbst Enteignungsmaßnahmen, bei denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind, beruhten auf besatzungshoheitlicher Grundlage, weil der Besatzungsmacht als nicht deutscher Staatsgewalt in dieser Zeit noch die oberste Hoheitsgewalt zukam (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Enteignungen im Zuge der Bodenreform beruhen ebenso wie Industrieenteignungen, die nach Beschlagnahme gemäß dem SMAD-Befehl Nr. 124 erfolgten und durch den SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigt wurden, im dargelegten Sinne auf besatzungshoheitlicher Grundlage (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Die Frage, ob dieses Urteil wegen neuer tatsächlicher Erkenntnisse überdacht werden muß, hat allgemeine Bedeutung im Sinne des insoweit entsprechend anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 23. April 1991 ausgeführt, daß auch Enteignungsmaßnahmen, bei denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind, als Maßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage angesehen werden können, ohne daraus eine verfassungsrechtliche Beanstandung herzuleiten (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Sie können nur insoweit herangezogen werden, als Kernelemente dieser Grundrechte zu den in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätzen gehören und sich daher einer Verfassungsänderung entziehen (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Zu den grundlegenden Gerechtigkeitspostulaten, die der verfassungsändernde Gesetzgeber unter dem Blickwinkel der Art. 1 und 20 GG nicht außer acht lassen darf, gehören der Grundsatz der Rechtsgleichheit und das Willkürverbot (vgl. BVerfGE 84, 90 m.w.N.).
Da Art. 79 Abs. 3 GG jedoch nur verlangt, daß die genannten Grundsätze nicht berührt werden, hindert er den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht, ihre positivrechtliche Ausprägung aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
Die Grenzen verlaufen aber erst dort, wo die Einschätzung der Bundesregierung nicht mehr als pflichtgemäß anzusehen ist (BVerfGE 84, 90 ).
Davon ist das Bundesverfassungsgericht schon in dem Urteil vom 23. April 1991 ausgegangen; dort ist ausgeführt, daß die angegriffenen weiteren Bestimmungen, darunter § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, neben der in erster Linie zur Prüfung gestellten Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung keine selbständige Beschwer enthalten (BVerfGE 84, 90 ).
Einen Rückerwerb von im Einzelfall noch vorhandenem ehemaligem Eigentum hat es nur im Rahmen der Gewährung von Ausgleichsleistungen für möglich gehalten (BVerfGE 84, 90 ).
Auch ohne Art. 143 Abs. 3 GG hätte der Gesetzgeber daher zur Herbeiführung der staatlichen Einheit Deutschlands einem Ausschluß derartiger Ansprüche zustimmen dürfen (vgl. BVerfGE 41, 126 ; 84, 90 ).
Den Betroffenen standen vor der Wiedervereinigung keine durchsetzbaren Rechtspositionen zu (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
- BVerfG - 1 BvR 2031/94 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
- 1 BvR 2031/94 -.Die Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 2031/94 machen geltend, sie seien Erbeserben des früheren Eigentümers eines Gutes und dazugehöriger Hausgrundstücke in Sachsen, die 1945 im Zuge der Bodenreform enteignet worden seien.
Im Verfahren 1 BvR 2031/94 rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 79 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG durch die im Ausgangsverfahren ergangenen Behörden- und Gerichtsentscheidungen.
Zu den Verfassungsbeschwerden haben die Bundesregierung und im Verfahren 1 BvR 2031/94 außerdem die Stadt B. Stellung genommen.
Die Stadt B. hat die im Verfahren 1 BvR 2031/94 angegriffenen Entscheidungen verteidigt.
- BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73
Grundlagenvertrag
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Die Gründe für die unterschiedliche Behandlung von Eigentümern, die Vermögenswerte vor 1949, und solchen, die sie nach 1949 durch Enteignungsmaßnahmen verloren haben, liegen in der Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands, die im Grundgesetz den Organen der Bundesrepublik Deutschland als anzustrebendes Ziel ihrer Politik verfassungsrechtlich vorgegeben war (vgl. BVerfGE 36, 1 ).Dieser steht im Bereich der Außenpolitik - Gleiches galt für die Deutschlandpolitik im Verhältnis zur Deutschen Demokratischen Republik (vgl. BVerfGE 36, 1 ) - ein breiter Raum politischen Ermessens zu.
Das gilt auch für die Frage, ob die Bundesregierung im Verlauf der Verhandlungen zur Herstellung der deutschen Einheit durch unnachgiebiges Beharren auf bestimmten Verhandlungspositionen das verfassungsrechtlich verbindliche Ziel der Wiedervereinigung gefährdet hätte und ob sie deshalb mit Blick auf die überragende Bedeutung der deutschen Einheit von diesen Positionen abrücken durfte (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 12, 45 ; 36, 1 ).
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
- BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51
KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Das gilt auch für die Frage, ob die Bundesregierung im Verlauf der Verhandlungen zur Herstellung der deutschen Einheit durch unnachgiebiges Beharren auf bestimmten Verhandlungspositionen das verfassungsrechtlich verbindliche Ziel der Wiedervereinigung gefährdet hätte und ob sie deshalb mit Blick auf die überragende Bedeutung der deutschen Einheit von diesen Positionen abrücken durfte (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 12, 45 ; 36, 1 ). - BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 1452/90 kann die Verfassungsbeschwerde ihres 1993 verstorbenen Vaters fortführen; denn diese dient der Durchsetzung vermögenswerter Ansprüche (vgl. BVerfGE 69, 188 ). - BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Das gilt auch für die Frage, ob die Bundesregierung im Verlauf der Verhandlungen zur Herstellung der deutschen Einheit durch unnachgiebiges Beharren auf bestimmten Verhandlungspositionen das verfassungsrechtlich verbindliche Ziel der Wiedervereinigung gefährdet hätte und ob sie deshalb mit Blick auf die überragende Bedeutung der deutschen Einheit von diesen Positionen abrücken durfte (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 12, 45 ; 36, 1 ). - BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83
Nachrüstung
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Noch weniger darf es seine eigene Lagebeurteilung an die Stelle derjenigen der Bundesregierung setzen (vgl. BVerfGE 66, 39 ). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen sind nicht erkennbar (vgl. BVerfGE 86, 15 ). - BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
Auszug aus BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Wenn die Einheit in geordneter Form verwirklicht und von der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik als Ergebnis ihrer Selbstbestimmung akzeptiert werden sollte, mußte die Bundesregierung den Willen der erstmals demokratisch gewählten Volksvertretung und der von ihr gewählten Regierung bei den Verhandlungen ernst nehmen (vgl. BVerfGE 82, 316 ). - BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51
Hypothekensicherungsgesetz
- BVerfG, 15.04.1993 - 1 BvR 1885/92
Verfassungsrechtliche Prüfung von Enteignungen im Zuge der Bodenreform in der …
- BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Über die sozial- und gesellschaftspolitische Bedeutung des Freiheitsgrundrechts auf Eigentum bestanden über Jahrzehnte weitreichende ideologisch motivierte Gegensätze (vgl. BVerfGE 84, 90 ff.; 94, 12 ff.; 112, 1 ff.).Im Fall eines verfassungsändernden Gesetzes prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anforderungen gewahrt sind, die Art. 79 Abs. 3 GG an Verfassungsänderungen stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 94, 12 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Bestehende Risiken sind in die Erwägungen einzubeziehen und politisch zu verantworten (vgl. BVerfGE 66, 39 ; siehe auch BVerfGE 4, 157 ; 40, 141 ; 53, 164 ; 55, 349 ; 66, 39 ; 68, 1 ; 84, 90 ; 94, 12 ; 95, 39 ; 121, 135 ). - BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
Das Grundgesetz erklärt damit neben dem in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde und den von ihm umfassten Kerngehalt der nachfolgenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ) auch andere Garantien für unantastbar, die in Art. 20 GG festgehalten sind.
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage solche, die durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden und maßgeblich auf deren Entscheidungen beruhten (vgl. BVerfGE 94, 12 ).Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Enteignungen und des Restitutionsausschlusses sei das Gericht gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an das so genannte Bodenreformurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 ff.) und den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss vom 18. April 1996 (BVerfGE 94, 12 ff.) gebunden.
Unbeschadet der Frage, ob die Entscheidungsgründe von BVerfGE 84, 90 ff. und BVerfGE 94, 12 ff. demnach das Völkerrecht allein in seinem subjektiv-rechtlichen Gewährleistungsgehalt sehen und deshalb nicht die durch die Verfassungsbeschwerden aufgeworfene Frage erfassen, ob die objektive Völkerrechtslage nach Art. 25 GG und dem Rechtsstaatsprinzip beachtlich ist, beabsichtigt der Zweite Senat jedenfalls nicht, von der tragenden Rechtsauffassung des Ersten Senats abzuweichen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die Maßnahme von der sowjetischen Besatzungsmacht nicht nur hingenommen wurde, sondern ihrem erklärten Willen entsprach (vgl. BVerfGE 84, 90 ) oder ob der Besatzungsmacht als nichtdeutscher Staatsgewalt zur Zeit der Enteignung noch die oberste Hoheitsgewalt zukam (vgl. BVerfGE 94, 12 ).
Allein eine daran orientierte Abgrenzung von alliierten - sei es besatzungsrechtlichen, sei es besatzungshoheitlichen - Entscheidungen und deutschen Beschlüssen wird der Rechtswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone gerecht (vgl. BVerfGE 94, 12 ).
Das Bundesverfassungsgericht kann folglich, wie der Erste Senat richtig festgestellt hat, nur noch prüfen, ob die Anforderungen gewahrt sind, die Art. 79 Abs. 3 GG an Verfassungsänderungen stellt (vgl. BVerfGE 94, 12 ).
Der Erste Senat hat - unter Berücksichtigung aller Grundrechte, deren Verletzung auch die Beschwerdeführer geltend machen, und unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Gesichtspunkte - festgestellt, dass Art. 143 Abs. 3 GG mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar ist (BVerfGE 84, 90; bestätigend BVerfGE 94, 12; zur Bedeutung des Völkerrechts für die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses dort S. 46 f.).
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
- BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche …
Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne von § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht zu, weil die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden sind (vgl. insbesondere BVerfGE 84, 90; 94, 12; 102, 254).Maßgebend ist dabei die Erwägung, dass es dem Gesetzgeber mit § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG darum gegangen ist sicherzustellen, dass der - verfassungsgemäße (vgl. dazu BVerfGE 84, 90; 94, 12) - Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchstabe a Halbsatz 1 des Vermögensgesetzes (VermG) im Einzelfall nicht auf dem Wege über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung umgangen wird (…vgl. dazu auch BVerwG, VIZ 1998, S. 630 ).
(a) Eine Schlechterstellung ist einmal im Verhältnis zu den Rechtsnachfolgern von Personen denkbar, die durch ein Sowjetisches Militärtribunal neben einer Freiheitsstrafe zu einer Vermögenseinziehung als Nebenstrafe verurteilt wurden; während die Letzteren nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei einer Rehabilitierung durch die Russische Föderation den entzogenen Vermögenswert zurückerhalten können, sofern sich die Rehabilitierung auch auf die vermögensentziehende Maßnahme bezieht (vgl. BVerwGE 108, 315 ), kommt dies in Fällen der vorliegenden Art nicht in Betracht, weil die russische Rehabilitierung nur die Lagerunterbringung des Inhaftierten, nicht aber die unabhängig davon auf den SMAD-Befehl Nr. 124 gestützte Vermögenseinziehung erfasst und § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG einer Rehabilitierung hinsichtlich dieser besatzungshoheitlichen Maßnahme (vgl. BVerfGE 94, 12 ) entgegensteht.
Daneben tritt als Begründung, dass auch die Deutsche Demokratische Republik im Zuge dieser Verhandlungen einen Ausschluss der Rückgängigmachung von besatzungsrechtlichen und besatzungshoheitlichen Enteignungen in den Jahren 1945 bis 1949 gefordert hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ).
Die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Beschlüsse dürfe - zweitens - nicht revidiert werden (vgl. BVerfGE 94, 12 ;… BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, VIZ 2001, S. 228 ).
Damit sollte verhindert werden, dass deutsche Gerichte oder andere staatliche Stellen gegenüber den unter sowjetischer Besatzungshoheit vorgenommenen Enteignungen nachträglich einen Unrechtsvorwurf zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfGE 94, 12 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, wie vor).
Es ist nachvollziehbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber und die Gerichte davon ausgehen, dass in einer förmlichen Rehabilitierung der Betroffenen durch deutsche Behörden und einer sich daran anschließenden Restitution ein solcher Unrechtsvorwurf gesehen werden könnte, wenn es um die Beurteilung einer Vermögenseinziehung geht, die wie besatzungshoheitliche Enteignungen im Zurechnungszusammenhang zur Besatzungsmacht vorgenommen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ) und später weder von der Sowjetunion noch einem ihrer Nachfolgestaaten zum Gegenstand einer Rehabilitation gemacht wurde.
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Eine Schlechterbehandlung wäre jedenfalls deshalb gerechtfertigt, weil sich die Bundesregierung nach ihrem nicht widerlegten Vortrag dem Abschluss des Pauschalentschädigungsabkommens im Zuge der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen nicht hat entziehen können und nicht erkennbar ist, dass sie insoweit die Verhandlungssituation falsch eingeschätzt hat (vgl. BVerfGE 94, 12 ). - BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 12 ;… Dietlein, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 79 Rn. 16 ). - BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11
Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über …
Zur Durchsetzung vermögenswerter Rechte und für sonstige Rügen, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann, können Rechtsnachfolger Verfassungsbeschwerdeverfahren fortführen oder erheben (vgl. BVerfGE 3, 162 ; 17, 86 ; 23, 288 ; 26, 327 ; 69, 188 ; 94, 12 ; 109, 279 ), nicht jedoch zur Durchsetzung des Schutzes der Menschenwürde und höchstpersönlicher Rechte (vgl. BVerfGE 109, 279 ). - BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07
Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses …
Noch nicht entschieden sei dagegen, ob eine Verpflichtung zur Restitution dann bestehe, wenn sich der Eigentumszugriff - wie bei der Bodenreform - als Nebenfolge (BB 5) bzw. Bestandteil (BB 7) von Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstelle, die Betroffenen also das Opfer von "Unrecht anderer Art" (BVerfGE 94, 12, 45) geworden seien.b) Nach den drei Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 90 ff.; 94, 12 ff. und 112, 1 ff.) ist der auf die Gemeinsame Erklärung zurückgehende, durch deren Übernahme in den Einigungsvertrag und später durch § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG in staatliches Recht umgesetzte und in Art. 143 Abs. 3 GG für bestandskräftig erklärte Restitutionsausschluss für besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignungen mit Art. 79 Abs. 3 GG vereinbar und darum verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sich eine Pflicht zur Rückgabe des in den Jahren 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums weder aus den allgemeinen Regeln des Völkerrechts noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt (vgl. vor allem BVerfGE 112, 1, 24 ff. und 41 ff., aber auch schon BVerfGE 84, 90, 122 f. und 124 f.; 94, 12, 46 f.).
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht, dessen Entscheidungen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darum als ,Grundsatzentscheidungen zur Bodenreform' qualifiziert (…aaO, 2532 u.ö.), jeweils ausdrücklich klargestellt, dass die für verfassungsgemäß erklärte Regelung die Enteignungen im Zuge der Bodenreform erfasst (BVerfGE 84, 90, 113 ff.; 94, 12, 31 f.; 112, 1, 40 f.).
Die hierfür angeführten Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedergutmachung von Unrecht anderer Art (BVerfGE 94, 12, 45) und von schweren Menschenrechtsverletzungen der sowjetischen Besatzungsmacht (BVerfGE 101, 239, 268 f.) betreffen zwar die auf Nr. 9 der Gemeinsamen Erklärung zurückgehende Regelung der §§ 3 Abs. 2 StrRehaG, 1 Abs. 7, Abs. 8 Buchst. a Halbs. 2 VermG, sie beziehen sich aber gerade nicht auf die Bodenreformenteignungen.
Besondere Umstände des Einzelfalls, die eine Durchbrechung des Restitutionsausschlusses rechtfertigen könnten (dazu BVerfGE 94, 12, 33), macht die Beschwerde nicht geltend.
Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Sowjetunion ihre Zustimmung zur Wiedervereinigung - jedenfalls nach der pflichtgemäßen Einschätzung der Bundesregierung - von der Unumkehrbarkeit und Unüberprüfbarkeit der von ihr zu verantwortenden Enteignungen abhängig gemacht hatte (BVerfGE 84, 90, 127 f.; 94, 12, 34 ff.).
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 1832/07
Mangelnde Beschwerdebefugnis eines Witwers gegen Versagung der Abgabe eines …
- BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvL 6/00
Zur "moralischen Rehabilitierung" von Bodenreformopfern
- BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10
Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
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- BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01
Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des …
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
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Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung; …
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Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher …
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Zur Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen im …
- BVerwG, 03.06.1999 - 7 C 35.98
Unternehmensenteignungen in der sowjetischen Besatzungszone; "Kriegs- und …
- BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
- BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99
Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2008/97
Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an …
- BVerfG, 24.09.1997 - 1 BvR 647/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit "Bergrecht-Ost"
- BVerfG, 05.12.2012 - 1 BvR 336/09
Kein Verfassungsverstoß der angegriffenen Entscheidungen bzgl der Auslegung und …
- BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2339/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Grundstückskomplex …
- BVerfG, 16.02.2016 - 1 BvR 1739/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde - Kein Verfassungsverstoß bzgl. Auslegung und …
- StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358
1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1 …
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
Zur Tragung von Gutachterkosten im Strafvollstreckungsverfahren durch den …
- BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
Offene Vermögensfragen
- BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07
Keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines …
- BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96
Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung - …
- BGH, 13.06.1996 - III ZR 246/94
Begriff der Enteignung
- VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99
Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen …
- BVerwG, 28.06.1999 - 8 B 151.99
Recht der offenen Vermögensfragen
- BVerfG, 01.08.2012 - 1 BvR 1184/09
Zum Anwendungsbereich des § 1 Abs 2 S 1 DDR-EErfG - Versagung einer Entschädigung …
- BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
Keine Unterhaltsentschädigung für Hinterbliebene eines im Zuge der "Waldheimer …
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an …
- BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der …
- BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 15.01
Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des …
- BVerfG, 26.11.1996 - 1 BvR 1508/95
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher …
- BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 806/96
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher …
- BVerwG, 08.01.2003 - 8 B 182.02
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 27.04.2000 - 8 B 93.00
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
- BVerwG, 01.07.1999 - 7 B 2.99
Enteignung von ausländischem Vermögen in der ehemaligen DDR; tatsächliche …
- BVerwG, 07.08.1996 - 7 B 382.95
Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der …
- VG Cottbus, 19.06.1996 - 1 K 299/92
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung auf …
- VG Berlin, 06.11.1997 - 29 A 1364.93
Klage einer Bank auf Rückübertragung ihr vor Kriegsende gehörender Grundstücke …
- BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
Unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem …
- BVerwG, 02.04.1998 - 8 B 19.98
Besatzungshoheitliche Enteignung; Nichtigkeit einer Enteignung; …
- BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 486/13
Verfassungsmäßigkeit der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens (sog. …
- BVerfG, 05.07.2004 - 1 BvR 1271/04
Restitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz unterfällt nicht dem Schutzbereich …
- VG Dresden, 17.11.1998 - 4 K 2288/95
Rückübertragung von Grundstücken; Verfassungsmäßigkeit des …
- BVerfG, 16.02.2016 - 1 BvR 1256/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels der Möglichkeit einer Verletzung von …
- VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350
Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch …
- BVerwG, 08.07.2010 - 8 B 9.10
Zurechnungszusammenhang zwischen Enteignung und sowjetischem Willen; …
- BVerfG, 28.08.1996 - 1 BvR 283/94
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses bei besatzungsrechtlicher …
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - PL 15 S 1080/16
Rechtswidrigkeit der Verteilung der Freistellungsstunden für …
- BVerwG, 19.07.1996 - 7 B 213.95
Offene Vermögensfragen: Keine unentgeltliche Rückgabe bei Restitutionsausschluß
- VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08
Unterlassen einer Rehabilitierungsgesetzgebung aufgrund von Maßnahmen der Boden- …
- OLG Brandenburg, 27.06.2002 - 5 U 164/01
Ansprüche nach dem Mauergrundstücksgesetz
- LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06
- OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
- VG Berlin, 08.12.2022 - 29 K 131.20
Hotel Adlon: Kein neues Verfahren
- VG Gera, 08.10.2015 - 6 K 359/14
Wirksamkeit der Ausstellung und Voraussetzung der Erteilung einer russischen …
- VG Gera, 26.01.2005 - 2 K 1470/96
- BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04
Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz …
- BVerwG, 09.07.2002 - 3 B 49.02
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsrechtliche …
- BVerwG, 05.08.2002 - 8 B 48.02
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 94.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.04.1997 - 4 B 40.97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 8 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1996 - 21 A 753/95
Bundesregierung; Gewährung von Auslandsschutz; Ermessen; Völkerrechtliche Fragen; …
- BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 97.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 96.01
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.04.2002 - 8 B 9.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96
Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei Maßnahme zur …
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 14-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.02.2009 - 136-IV-08
- BVerwG, 08.06.2005 - 8 B 16.05
Anforderungen an die Zulassung der Revision - Enteignung von Grundbesitz im …
- BVerwG, 28.07.2004 - 7 B 42.04
Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung …
- BVerwG, 25.01.2001 - 8 B 6.01
Beschlagnahme durch die sowjetischen Besatzungsbehörden - Ausschluss …
- BVerwG, 16.01.1997 - 7 B 5.97
Auslegung der Voraussetzung des Vermögensverlustes auf Grund einer …
- BVerwG, 20.05.1996 - 7 B 446.95
Rückübertragung von Grundstücken - Enteignungen auf dem Gebiet des früheren …
- VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 34/22
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Verfassungsbeschwerde …
- VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 39-IV-09
Wiedergutmachung politischer Gewaltmaßnahmen als Staatspflicht; Rechtsverletzung …
- BVerwG, 15.02.2002 - 7 B 81.01
Zum Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dessen Umwandlung in …
- BVerwG, 05.09.2000 - 8 B 191.00
Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses nach dem Vermögensgesetz - …
- BGH, 18.04.1996 - V ZR 341/94
Bodenreformenteignung
- VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03
Herstellung eines funktionsfähigen und dem wachsenden Straßenverkehr angemessenen …
- BVerwG, 06.07.2001 - 7 B 34.01
Feststellung einer vermögensrechtlichen Berechtigung an einem Grundstück - …
- BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 8.01
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- KG, 31.07.2013 - 2 Ws 286/13
Zulässigkeit der strafrechtlichen Rehabilitierung von Enteignungsmaßnahmen auf …
- VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6557/03
Erstattung von Kosten für die Bergung von Munition auf einem …
- BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 108.98
Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Darlegung der …
- BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 404.97
Bindungswirkung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts
- BVerwG, 24.02.1997 - 7 B 58.97
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG (Vermögensgesetz)
- BVerwG, 11.06.1996 - 7 B 164.96
Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 07.06.1996 - 7 B 165.96
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 07.06.1996 - 7 B 166.96
Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6556/03
Erstattung der in den Jahren 1986 bis 1992 durch die Renovierung des Fernbahnhofs …
- VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97
Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der …
- BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 206.99
- VG Schwerin, 20.11.1998 - 7 A 1236/95
Vermögensrechtlicher Rückübertragunganspruch hinsichtlich einess Hausgrundstücks; …
- BVerwG, 13.07.1998 - 7 B 210.98
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.07.1998 - 7 PKH 9.98
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.07.1996 - 7 B 206.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung …
- VG Potsdam, 09.12.1999 - 1 K 5599/97
Enteignung und Rückübertragung von Vermögenswerten; Besatzungsrechtliche und …
- BVerwG, 19.07.1996 - 7 PKH 14.96
Rechtsmittel
- BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 5/97
- BVerwG, 07.06.1996 - 7 B 163.96
Verfassungsrechtliche Beanstandung des Restitutionsausschluss für die in den …
- VG Schwerin, 22.09.1998 - 7 A 506/95
Anspruch auf Rückübertragung von enteigneten Grundbesitz; Anwendungsbereich des …